Doppelbelichtung der Flaggen UK / EU und der Wolkenkratzer des Geschäftszentrums Canary Wharf

Ein Jahr Brexit – zum 1. Januar 2022 entfallen die Übergangs-Vereinfachungen

Vor einem Jahr ist der Brexit in Kraft getreten. In den ersten Monaten gab es großes Chaos, aber zwischenzeitlich hat sich Vieles eingespielt und läuft recht reibungslos.

Ab 1. Januar 2022 treten aber neue Regelungen in Kraft.

Es handelt sich hier nicht um Regelungen der EU, sondern um Regelungen des britischen Zolls, der für Unterschiedliche Güter unterschiedliche Fristen bis zu einer Normalisierung aller Formalitäten festgelegt hat.

Wegfall des vereinfachten Einfuhrverfahrens

Die wichtigste Änderung ist der Wegfall des vereinfachten Einfuhrverfahrens.

Vor dem Brexit konnte man ohne große Formalitäten Waren zwischen Deutschland und Großbritannien im- und exportieren.

Durch den Brexit wurde GB zum Drittland. Damit wurden plötzlich ganz normale Zollformalitäten – wie mit allen anderen Drittländern – zur Pflicht.

Bei der Einfuhr aus der EU nach GB gab es als Übergangslösung eine Vereinfachung: Im Jahr 2021 konnten Sie Waren von der EU nach Großbritannien senden OHNE direkt eine Einfuhranmeldung zu machen.

Für die Anmeldung hatten Sie eine Frist von ca. einem halben Jahr.

Ab 2022 gibt es diese aufgeschobenen Einfuhranmeldungen nicht mehr. D.h. Sie müssen direkt bei der Einfuhr auch alle Formalitäten der Einfuhranmeldung erledigen.

Nun kommt es natürlich darauf an, wer überhaupt dafür zuständig ist. Je nach vertraglicher Regelung bzw. Wahl der INCOTERMS kann es sein, dass nicht Sie selbst, sondern ein importierender Geschäftspartner in Großbritannien die Formalitäten übernimmt.

Mit „DAP  -Delivered At Place“ liegt die Pflicht zur Einfuhranmeldung und Verzollung beim empfangenden Unternehmen.

SEIEN SIE VORSICHTIG! Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihr Geschäftspartner auf den neuen Papierkram vorbereitet ist.

Eine Umfrage in Großbritannien hat gezeigt, dass viele Unternehmen nicht über den Wegfall des Aufschubs informiert sind. Das kann dazu führen, dass Ihre Fracht schlicht und einfach nicht über den Ärmelkanal kommt.

Sprechen Sie dieses Thema bei Ihren Geschäftspartnern konkret an!

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